Damit die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in der Schweiz jederzeit sichergestellt ist, sind Informations- und Kommunikationsdienstleistungen zwingend nötig. Diese sind zunehmend durch Cyberrisiken bedroht. Zum Schutz dagegen hat das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) einen IKT-Minimalstandard erarbeitet und diesen am 27. August 2018 vorgestellt.

Im Rahmen der vom Bundesrat 2012 beschlossenen Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) führte das BWL Verwundbarkeitsanalysen zu Cyberrisiken in verschiedenen lebenswichtigen Branchen durch. Untersucht wurden etwa die Stromversorgung, die Trinkwasser- und Lebensmittelversorgung oder auch der Strassen- und Schienenverkehr. Auf Basis der Ergebnisse entwickelte das BWL den Minimalstandard zur Stärkung der IKT-Resilienz. Der Standard richtet sich insbesondere an die Betreiber von kritischen In-frastrukturen in der Schweiz. Er ist aber für jedes Unternehmen anwendbar.

Der «Minimalstandard zur Stärkung der IKT-Resilienz» umfasst die Funktionen «Identifizieren», «Schützen», «Detektieren», «Reagieren» und «Wiederherstellen» und bietet Anwendern 106 konkrete Handlungsanweisungen zur Verbesserung ihrer IKT-Resilienz gegenüber Cyberrisiken. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind organisatorischer oder technischer Natur. Dazu gehören Vorgaben zur Erstellung eines vollständigen Inventars für Hard- und Software, Schulung und Training für Mitarbeitende, Vorgaben zum Datenschutz, zur Früherkennung von Bedrohungen und so weiter.

Der IKT-Minimalstandard basiert auf dem international anerkannten NIST-Framework und ist kompatibel mit weiteren Cybersecurity-Standards. Zusammen mit verschiedenen Wirtschaftsverbänden wurde der Minimalstandard für einzelne Branchen bereits weiter spezifiziert. So entstand in Zusammenarbeit mit dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) bereits ein Standard für die Strombranche.

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