Die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin rückt die Herausforderungen der Digi-talisierung in den Fokus der neuen Personalstrategie: Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) an seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 beauftragt, die Personalstrategie 2020 – 2023 in diesem Sinne bis Ende 2019 zu erarbeiten. Zudem hat der Bundesrat vom Umsetzungs¬stand der Personalstrategie 2016 – 2019 Kenntnis genommen.
Die Digitalisierung zwingt Organisationen und Unternehmen, ihre Strukturen, Systeme und Prozesse zu überdenken und anzupassen. Aufgaben ändern sich, interdisziplinäre, agile Vorgehensweisen sind zusehends gefragt. Die sich wandelnden Aufgabenfelder und Berufsprofile stellen neue Anforderungen an Mitarbeitende und Führungskräfte. Flexibilität, Anpassungsfähigkeit und lebenslanges Lernen gewinnen an Bedeutung.
Die Personalstrategie 2020 – 2023 soll die nötigen Grundlagen liefern, um mit diesen Entwicklungen Schritt halten zu können. Die Digitalisierung wird Auswirkungen auf alle Bereiche des Personalmanagements haben.
Stand der Umsetzung der Personalstrategie 2016 – 2019
Acht von neun Massnahmen der Personalstrategie 2016 – 2019 konnten bereits erfolgreich umgesetzt werden. Dazu gehören u .a. die Überprüfung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann oder die Konzepte zum Generationen- und Übergangsmanagement. Die Überprüfung der Führungsgrundsätze und -werte der Bundesverwaltung als letzte Massnahme soll erst nach Erlass der neuen Personalstrategie 2020 – 2023 umgesetzt werden.