Energie 360° begrüsst, dass das neue Gasversorgungsgesetz bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt und Klarheit betreffend Marktzugang schafft.

Das vom Bundesrat Ende Oktober in die Vernehmlassung geschickte Gasversorgungsgesetz (GasVG) schafft Rechtsicherheit und regelt die Nutzung des Gasnetzes. Dies begrüsst Energie 360° ebenso wie die weiteren Ziele des Gesetzes, namentlich die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und einer wirtschaftlichen Gasversorgung. Energie 360° spricht sich allerdings gegen die vorgeschlagene Teilmarktöffnung aus. Den administrativen Aufwand einer vollständigen Marktöffnung beurteilt die Energie- und Mobilitätsdienstleisterin als vertretbar, zumal dieser bei einer teilweisen Liberalisierung und einer regulierten Versorgung wie im Gesetzesentwurf vorgeschlagen bedeutend höher wäre. Jörg Wild, CEO von Energie 360°, ist überzeugt, dass die Marktöffnung einem Kundenbedürfnis entspricht: «Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Kundinnen und Kunden Wahlmöglichkeiten schätzen und bereit sind, Produkte und Anbieter zu vergleichen. Eine Teilmarktöffnung wäre diesbezüglich ein Rückschritt.» Deshalb fordert Energie 360° eine kundenfreundliche und unbürokratische Regelung.

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