Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 den Schlussbericht der „Expertengruppe elektronische Stimmabgabe“ zur Kenntnis genommen. Auf dieser Grundlage hat er eine Aussprache zum Thema E-Voting geführt und das weitere Vorgehen festgelegt. Demgemäss soll in der zweiten Jahreshälfte 2018 eine Vernehmlassung eröffnet werden, mit dem Ziel, E-Voting als dritten ordentlichen Stimmkanal zu etablieren.
Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei anlässlich seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, so dass E-Voting als dritter, ordentlicher Stimmkanal etabliert werden kann. Die Eröffnung der Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) ist für die zweite Jahreshälfte 2018 vorgesehen.
Ergebnisse der Expertengruppe und Eckwerte der geplanten Vorlage
Die Bundeskanzlei soll sich bei der Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage auf die Ergebnisse der „Expertengruppe elektronische Stimmabgabe“ stützen, welche zwischen August 2017 und März 2018 über die Eckwerte des ordentlichen Betriebes und die Umsetzung der Dematerialisierung beim E-Voting beraten hat. Der Schlussbericht der Expertengruppe wurde am 27. Juni 2018 veröffentlicht.
Nach Ansicht der Expertengruppe kann die elektronische Stimmabgabe als sicherer und vertrauenswürdiger Stimmkanal ausgebaut werden. Die hohen, bereits heute geltenden Sicherheitsanforderungen sollen im ordentlichen Betrieb weitergeführt und von der Verordnungs- auf Gesetzesstufe gehoben werden. Die Kantone sollen ihre E-Voting-Systeme weiterhin selber auswählen können. Für deren Einsatz braucht es auch künftig eine Bewilligung des Bundesrats. Das Verfahren soll jedoch so ausgestaltet sein, dass die Kantone administrativ entlastet werden.
Die Kantone sollen auch künftig nicht verpflichtet werden, die elektronische Stimmabgabe einzuführen. Auch die Stimmberechtigten sollen die Wahlfreiheit behalten, ihre Stimme elektronisch, brieflich oder persönlich an der Urne abzugeben. Bei der Ausgestaltung dieser Wahlfreiheit soll es Spielraum für die Kantone geben.
Im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage ist zudem die Möglichkeit der Reduktion von Papier bei der elektronischen Stimmabgabe vorzusehen. Die Stimmberechtigten könnten demnach auf expliziten Wunsch künftig einzig den Stimmrechtsausweis mit den notwendigen Sicherheitscodes für das E-Voting per Post erhalten. Die sogenannte Dematerialisierung entspricht einem Anliegen der Kantone.
Mehr Transparenz: Offenlegung des Quellcodes
Der Bundesrat hat am 27. Juni 2018 die Revision der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) zur Kenntnis genommen. Die Anpassung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft und sieht vor, dass der Quellcode der zukünftigen Systeme mit vollständiger Verifizierbarkeit vor deren Ersteinsatz offengelegt werden muss. Die Offenlegung von Informationen soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in die E-Voting-Systeme stärken. Zum einen dient sie fachkundigen Kreisen dazu, sich jederzeit von der Sicherheit und der Qualität der Systeme überzeugen zu können. Umgekehrt erhalten die Behörden die Möglichkeit, frühzeitig Verbesserungen vorzunehmen, sollten externe Fachleute Mängel feststellen.
Ausgangslage und weitere Schritte
Die elektronische Stimmabgabe in der Schweiz befindet sich aktuell im Versuchsbetrieb. In mittlerweile über 200 erfolgreichen Versuchen haben seit 2004 insgesamt 14 Kantone einem Teil ihrer Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe ermöglicht. Zurzeit wird E-Voting in acht Kantonen angeboten, ab September 2018 wird zusätzlich der Kanton Thurgau Versu-che wiederaufnehmen. In fünf Kantonen (FR, BS, SG, NE, GE) werden sowohl Ausland-schweizer Stimmberechtigte wie auch inländische Stimmberechtigte zu den Versuchen zugelassen, während in vier Kantonen (BE, LU, AG, TG) einzig die im Ausland wohnhaften Stimmberechtigten elektronisch abstimmen können. Die meisten dieser Kantone planen, den elektronischen Stimmkanal mittelfristig auf einen grösseren Anteil des Inlandschweizer Elektorats auszuweiten. Einige weitere Kantone sehen vor, E-Voting in den kommenden Monaten resp. Jahren einzuführen.