An seiner Sitzung vom 20. Juni 2018 hat der Bundesrat dem Gesuch des Kantons Thurgau stattgegeben, die elektronische Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen anzubieten. Die Bewilligung gilt ab dem Urnengang vom 23. September 2018 und bis zu einer allfälligen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020. Vor jedem Urnengang wird die Bundeskanzlei prüfen, ob die Bedingungen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgaben im gesuchstellenden Kanton erfüllt sind und entsprechend eine Zulassung erteilen.
Der Kanton Thurgau hat die elektronische Stimmabgabe seinen Auslandschweizer Stimmberechtigten bereits während den Jahren 2010-2015 angeboten. Ab diesem Herbst wird er seinen Auslandschweizer Stimmberechtigten wieder die Möglichkeit bieten, elektronisch abzustimmen. Thurgau hat sich in einem Ausschreibungsverfahren für das System der Schweizerischen Post entschieden, mit der aktuell auch die Kantone Freiburg und Neuenburg zusammenarbeiten.
Am Urnengang vom 23. September 2018 werden schweizweit voraussichtlich rund 114‘000 in der Schweiz wohnhafte Stimmberechtigte und ca. 82‘000 Auslandschweizer Stimmberechtigte ihre Stimme auf dem elektronischen Weg abgeben können. Diese Zahl umfasst Inlandschweizer Stimmberechtigte der Kantone Freiburg, Basel-Stadt, St.Gallen, Neuenburg und Genf und sowie die Auslandschweizer Stimmberechtigten der Kantone Bern, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt, St.Gallen, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Genf.