Im Zeitalter von Google, Facebook und Twitter gilt es auch für die Verwaltung sich für die Zukunft vorzubereiten und die Prozesse in der Verwaltung auf die zukünftigen Ansprüche der Bürger und der Wirtschaft auszurichten. Der Umbau zu einer modernen Verwaltung geht unweigerlich einher mit dem zielgerichteten Einsatz der Informationstechnologie. Die Verwal-tungen aller föderalen Stufen haben die Zeichen der Zeit erkannt und richten sich an der na-tionalen E-Government-Strategie Schweiz  aus. Viele Kantone und Gemeinden haben ihre Ziele bereits abgestimmt auf die E-Government-Strategie, die 2007 vom Bundesrat verab-schiedet worden ist. Mit der «Öffentlichrechtlichen Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz» , die der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) unterzeichnet haben, ist zudem ein gemeinsamer Weg zur Um-setzung der E-Government-Strategie über alle föderalen Ebenen definiert worden. E-Government bedeutet mehr als nur die «Elektronifizierung» des Bestehenden. Es bedingt auch eine Modernisierung unserer Verwaltung durch effizientere Prozesse und neue Modelle der Zusammenarbeit. Dadurch lassen sich in der Verwaltung nicht nur Kosten optimieren, sondern die steigende Komplexität der Verwaltungsaufgaben kann auch in Zukunft mit der nötigen Qualität bewältigt werden.

Für die Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz ist eine noch intensivere kantons-übergreifende und fachübergreifende Zusammenarbeit nötig. Gerade in der heutigen finanzi-ellen Situation ist es erforderlich, individuelle Eigenheiten zugunsten eines besseren Ge-samtsystems einzuschränken. Dies ist kein Angriff auf den Föderalismus. Es gibt jedoch Be-reiche, in denen es sinnlos ist, unterschiedliche Definitionen zu formulieren. Standardisierun-gen für Prozesse und Daten müssen gemeinsam vorangetrieben werden. Mit den im Verein eCH  erarbeiteten schweizweiten Standards entsteht für alle Beteiligten ein grosser Nutzen, ohne dass damit der inhaltliche Spielraum und die fachliche Entscheidungskompetenz der individuellen Verwaltungseinheiten eingebüsst werden. In diesem Sinne wird der Föderalismus in keiner Weise eingeschränkt. Die Qualität eines Standards ist an der Umsetzbarkeit und dessen Verbreitung zu messen. Eine durchgehende Verwendung eines Standards bedingt, dass der Standard die Bedürfnisse möglichst vieler Nutzergruppen abdeckt. Dies kann am besten erreicht werden, indem die Nutzer bei der Definition des Standards von Anfang an mitarbeiten. Eine Zusammenarbeit aller föderalen Stufen bei der Umsetzung der E-Government-Strategie in der Schweiz ist deshalb zentral. Zudem ist sowohl das Fachwissen der Bundesämter, der Kantone und Gemeinden wie auch der entsprechenden Softwarepart-ner erforderlich. Die gemeinsam erarbeiteten Standards erlangen dadurch eine hohe Akzep-tanz.

In der Schweiz ist für die Umsetzung von E-Government der föderale Ansatz gewählt und der Fokus auf priorisierte Vorhaben gelegt worden. Die Federführung bei der Umsetzung dieser ausgewählten Vorhaben wird Organisationen übertragen, die fachlich und organisatorisch in den entsprechenden Themen über ein breites Fachwissen verfügen und als Themenleader im weiteren Umfeld des Vorhabens akzeptiert werden. Damit ist gewährleistet, dass die bereits vorhandenen Erfahrungen der Fachstellen, die die Bedürfnisse ihrer «Kundengruppen» bestens kennen, genutzt werden. Schliesslich sollen nicht nur schöne Konzepte und tolle Lösungen entstehen, sondern Lösungen mit Bodenhaftung. Dieser Bottom-up-Ansatz ist optimal auf die Struktur der föderalen Schweiz abgestimmt.

Um die gemeinsamen Ziele zu erreichen, braucht es dennoch eine starke Koordination. Mit der nationalen EGovernment-Strategie Schweiz wurde eine über alle föderalen Stufen ak-zeptierte und mitgetragene Organisation und damit auch die Geschäftsstelle E-Government Schweiz geschaffen. Diese unterstützt die Akteure bei der Umsetzung ihrer individuellen E-Government-Anliegen und koordiniert die Aktivitäten nach Bedarf. Die Zusammenarbeit zeigt erste Erfolge und die Chancen stehen gut, die ehrgeizigen Ziele zu erreichen. In den meisten prioritären Vorhaben sind grosse Fortschritte erzielt worden, einige davon gehen bereits in den Betrieb über. Es gibt dennoch Hürden, die es zu nehmen gilt. Auch dem Datenschutz und der IT-Sicherheit bei der Bereitstellung von elektronischen Dienstleistungen durch die Verwaltung ist ein hoher Stellenwert beizumessen. Wird der zurzeit deutlich spürbare Schwung auch in den folgenden Jahren mitgenommen, wird die Schweizer Verwaltung auf die heute noch nicht bekannten Ansprüche der nächsten Generation, den sogenannten Digital Natives, gut vorbereitet sein.

http://www.egovernment.ch/de/grundlagen/strategie.php
http://www.egovernment.ch/de/grundlagen/rahmenvereinbarung.php
http://www.ech.ch